Wohnungseigentumsverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – also Gebäuden oder Wohnanlagen, in denen mehrere Eigentümer jeweils eine oder mehrere Wohnungen besitzen. Im Wohnungseigentumsgesetz sind eine Vielzahl an Regularien festgeschrieben, an welche sich die Eigentümer, aber auch jede professionelle WEG Hausverwaltung im Rahmen einer ordentlichen Verwaltung halten muss.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um alle gemeinschaftlichen Belange eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage – also um alles, was das Gemeinschaftseigentum betrifft. Dazu zählen zum Beispiel Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage usw.
Neben dem Gemeinschaftseigentum gehört zum Aufgabenspektrum auch das Vermögen der WEG und die damit einhergehenden buchhalterische Tätigkeiten, die Abrechnung der Hausgelder und das Verwalten der Instandhaltungsrücklage.
Erstellung eines jährlichen Finanzplans zur Festlegung der Hausgeldvorauszahlungen.
Erstellung der Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben.
Aufstellung über den Stand der Rücklagen, Konten und Vermögenswerte der Gemeinschaft
Abschluss und Verwaltung von Versicherungsverträgen für das Gemeinschaftseigentum
Einrichtung und Verwaltung von Bankkonten für die WEG.
Einberufung, Leitung und Protokollierung der Versammlungen.
Führung einer Sammlung aller gefassten Beschlüsse.
Korrespondenz mit Eigentümern, Behörden und Dienstleistern.
Planung, Koordination und Überwachung von Reparaturen und baulichen Maßnahmen
Planung und Umsetzung technischer Modernisierungsmaßnahmen
Regelmäßige Wartung von Heizung, Aufzügen, Lüftung, Brandschutzanlagen, etc.
Die Beauftragung eines professionellen Immobilienverwaltungsunternehmens bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere durch den Zugang zu Rahmenverträgen mit Dienstleistern und Versorgern. Diese Rahmenverträge ermöglichen es, Dienstleistungen zu günstigeren Konditionen zu beziehen, was sowohl für Eigentümer als auch für Mieter von Vorteil ist. Im Folgenden werden die spezifischen Vorteile in den Bereichen WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung erläutert.
Durch unsere Rahmenverträge mit Energieversorgern und Versicherungen profitieren Sie von günstigeren Preisen und besseren Konditionen.
Exklusive Verträge mit Versicherungen und Dienstleistern sowie unser großes Partnernetzwerk erleichtern die Abwicklung im Schadensfall.
Ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach Vorgaben des WEGs.
WEG ist die Abkürzung für Wohnungseigentümergemeinschaft. Der WEG-Verwalter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig (mindestens 2 Einheiten).
Die Verwalterbestellung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss in einer Wohnungseigentümerversammlung. Sofern es sich um eine Erstbestellung handelt, erfolgt die Bestellung durch den Bauträger in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung.
Die Teilungserklärung enthält Bestimmungen, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt (u. a. Beschreibung des Grundstücks, der Einheiten, Angabe der Miteigentumsanteile, Angabe Gemeinschafts- und Sondereigentum). Diese ist unabdingbar für die WEG-Verwaltung.
Die Eigentümergemeinschaft kann mit Mehrheitsbeschluss den Verwalter ohne Angabe von Gründen abberufen (lt. § 26 Abs. 3 Satz 2). Dies muss dem Verwalter schriftlich mitgeteilt werden. Der Verwaltervertrag endet spätestens 6 Monate nach Abberufung.
Das Hausgeld ist für die Bewirtschaftung des Objekts erforderlich. Dies beinhaltet die Betriebskosten, z. B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst sowie Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, z. B. Verwaltergebühr, Kontoführungsgebühren, Erhaltungsrücklage.
Zur ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung ist die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage / Erhaltungsrücklage durch die Wohnungseigentümer erforderlich. Diese dient dem Zweck der Finanzierung größerer Bau- und Sanierungsmaßnahmen, welche in einer Eigentümerversammlung durch die Eigentümer beschlossen werden. Wenn eine Wohnung verkauft wird, geht der Wohnungsanteil aus der Instandhaltungsrücklage / Erhaltungsrücklage auf den Käufer über.
In allen betreuten Gemeinschaften hängen Notfalllisten aus. Diese beinhalten die Rufnummern der wichtigsten Gewerke (Heizungsfirma, Schlüsseldienst, Elektriker etc.). Diese können im Notfall angerufen werden. Wichtig hierbei ist, die Verwaltung zeitnah zu informieren.
Da es sich um eine bauliche Veränderung im Gemeinschaftseigentum handelt, ist hierfür die Zustimmung der Wohnungseigentümer über den Beschluss in einer Eigentümerversammlung erforderlich.
Die Hauseingangstüre in einem Mehrfamilienhaus darf aus brandschutztechnischen Gründen nicht abgeschlossen werden. Diese dient als Flucht- und Rettungsweg.
Nach Reform des neuen WEG-Gesetztes seit 01.12.2020 hat jeder Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf das Errichten einer Ladestation. Die Umsetzung etc. ist jedoch über einen vorherigen Beschluss in einer Eigentümerversammlung herbeizuführen.
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